Die Pandemie hat den Mangel an Krankenpfleger noch deutlicher gemacht, aber das ist klar … und diejenigen, die es gibt, sind an der Unterstützung komplexer Patienten sowohl im Krankenhaus als auch außerhalb des Krankenhauses beteiligt.

Dieser Notfall hat jedoch auch zur Entstehung eines neuen Phänomens geführt: „Der Ersatz der Krankenstation“ … … wofür? Für eine intramuskuläre Injektion, für die Verabreichung einer Therapie, für ein Medikament, um die Person in die Selbstverabreichung von Tampons usw. einzuweisen / zu unterrichten. usw. usw. usw.…….

Die Bürger müssen wissen, dass niemand die Krankenpfleger „ersetzen“ kann … nicht einmal für eine einzelne Aktivität … Die Kompetenz von Krankenpfleger beruht nicht nur auf technischen Fähigkeiten, sondern auch auf das klinische Denken. Um die Versorgungsprobleme der Patienten bei 360 Grad zu lösen / zu verhindern, wird ein dreijähriger Professionalisierungsuniversitätskurs, der zwischen Theorie und Praktikum etwa 3600 Stunden umfasst (vom Kontext von Altenheimen bis zum Intensivpflegekontext) benötigt.

Krankenpflegern sind zweifellos unverzichtbar und als OPIBZ möchten wir darauf hinweisen, wie oft in der Pandemie Krankenpfleger in Verbindung mit andere Unterstützungspersonen wie z. Apotheker, Freiwillige, technisches Personal usw. gebracht werden. Diese sind sehr wichtige und ebenso notwendige Figuren, die aber nicht mit der Professionalität der Krankenpfleger übereinstimmen … wir dürfen die Bürger nicht verwirren.

Als OPIBZ möchten wir unterstreichen, dass der Mangel an Krankenpflegern auch in einer solchen Notsituation nicht zu einer Ersetzung durch anderen Figuren führen soll.

Derjenige, der beschließt Aktivitäten, die eng mit den Profilen der Gesundheitsberufe zusammenhängen, anderen anzuvertrauen, soll Verantwortung übernehmen.

Ebenso soll derjenige auch die intellektuelle Ehrlichkeit gegenüber den Bürgern besitzen, um Sie zu informieren, dass Sie das Anrecht haben, ihre Zustimmung über das Erhalten der Versorgung durch außenstehende Personen oder von Personal mit Qualifikationen und Fähigkeiten, welche nicht denen von Krankenpflegern entsprechen, geben zu können.

Es ist wichtig, dass die Antwort auf die Gesundheits- und Unterstützungsbedürfnisse der Bürger die Angehörigen der Gesundheitsberufe beinhaltet, auf was die Bürger Anrecht haben. Als Garantie des Artikel 32 der Verfassung, welches die Gesundheit als Grundrecht des einzelnen und als Interesse der Gemeinschaft hütet.

OPIBZ