Das Berufsprofil des Krankenpflegers

Das Ministerialdekret 739/1994 zur Festlegung des Berufsprofils des Krankenpflegers ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Professionalisierung des pflegerischen Handelns. Es definiert den Krankenpfleger als Verantwortlichen für die allgemeine Krankenpflege und legt die Art der ihm zustehenden Maßnahmen, die Tätigkeitsbereiche, die Arbeitsmethoden, die Beziehungen zu anderen Fachkräften, die Bereiche, in denen theoretische und praktische Schulung und Fortbildung notwendig sind, und die fünf Spezialisierungsbereiche fest (öffentliche Gesundheit, Pädiatrie, psychische Gesundheit/Psychiatrie, Geriatrie und Notfallmedizin).

Daraus ergibt sich das Profil eines intellektuell, kompetent, autonom und verantwortlich handelnden Professionisten.