DIE KAMMER DER KRANKENPFLEGEBERUFE
Die Krankenpflegekammer (KPK) ist eine öffentlich-rechtliche, nichtwirtschaftliche Körperschaft, die durch das Gesetz 3/2018 eingerichtet und geregelt wurde.
Sie verfügt über Verwaltungs- und Entscheidungsautonomie und untersteht der Aufsicht des Gesundheitsministeriums. Ihre institutionelle Tätigkeit wird von der Nationalen Föderation der Berufskammern der Krankenpflegeberufe (FNOPI) koordiniert.
Die gesamten Aktivitäten der Kammer werden durch die Jahresbeiträge der Mitglieder finanziert. Jede lokale Berufskammer in Italien legt die Höhe dieser Beiträge fest. Diese Beiträge richten sich nach den Verwaltungskosten des Sitzes, dem Programm an Initiativen(Kurse, Information, Zeitschrift, Rechtsberatung usw.) und dem Beitrag an die nationale Föderation (FNOPI) zur Finanzierung zentraler Initiativen.
Die Kammer verfolgt sowohl interne Ziele, die sich an den Krankenpflegeberuf und die Berufsangehörigen richten, als auch externe Ziele die auf das Wohlergehen der Bürgergemeinschaft ausgerichtet sind.
Gegenüber den Berufsangehörigen nimmt die Berufskammer eine Schutz- und Aufsichtsfunktion für Krankenpfleger und Kinderkrankenpfleger wahr, die im Berufsverzeichnis eingetragen sind und als Angestellte oder Freiberufler arbeiten. Sie garantiert deren berufliche Kompetenz, übt Disziplinargewalt aus, bekämpft den Missbrauch des Berufes (d.h wenn jemand ohne entsprechende Qualifikation als Krankenpfleger arbeitet) und überwacht die Einhaltung des Deontologischen Kodex.
Die KPK setzt sich mit großem Engagement dafür ein, Lösungen zu finden und Maßnahmen zu ergreifen, um die Attraktivität des Krankenpflegeberufs zu steigern und der wachsenden Berufungskrise entgegenzuwirken. Die berufliche Entwicklung, Aufstiegsmöglichkeiten und Karrierewege sowie das Wohlbefinden und die Sicherheit der Fachkräfte sind zentrale Handlungsfelder der Krankenpflegekammer.
Gegenüber der Bürgergemeinschaft richtet sich die KPK an Einzelpersonen, Familien und die gesamte Gesellschaft. Geleitet von den Grundsätzen der Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und Nichtdiskriminierung überwacht die Krankenpflegekammer die beruflichen Praxis der Krankenpfleger und garantiert, dass Pflegeleistungen qualitativ hochwertig und ausschließlich von qualifiziertem Personal, mit einer spezifischen Befähigung erbracht werden.
Die Organe der Kammer der Krankenpflegeberufe
Die Organe der Berufskammer sind: der Verwaltungsrat, die Kommissionen für die beiden Berufsverzeichnisse, das Rechnungsprüferkollegium und die Mitgliederversammlung.
Der Verwaltungsrat
Alle vier Jahre beruft der Präsident innerhalb des Monats November des Jahres, in dem die Amtszeit des Verwaltungsrats abläuft (unaufschiebbare Frist), eine Mitgliederversammlung zur Wahl des neuen Verwaltungsrats, der Kommissionen für die Berufsverzeichnisse und des Rechnungsprüferkollegiums ein.
Wählbar sind alle ins Berufsverzeichnis eingetragenen Mitglieder, die ihre Kandidatur ordnungsgemäß und innerhalb der in der Geschäftsordnung festgelegten Fristen einreichen, einschließlich der scheidenden Verwaltungsratsmitglieder, Kommissionsmitglieder und Rechnungsprüfer, die ihre Verfügbarkeit für eine Amtsverlängerung bestätigt haben.
Mitglied des Verwaltungsrats zu sein bedeutet, diese Funktion im Dienste des Berufsstands sowie für dessen Entwicklung und Schutz auszuüben. Der Verwaltungsrat tritt zu ordentlichen Sitzungen zusammen, die vom Präsidenten schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung einberufen werden. Die Sitzungen des Verwaltungsrates sind nicht öffentlich. Über jede Sitzung wird ein Protokoll angefertigt, das vom Verwaltungsrat genehmigt werden muss. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen gefasst; bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Präsidenten ausschlaggebend. Die Beschlüsse werden vom Sekretär und dem Präsidenten unterzeichnet.
Der Verwaltungsrat nimmt zahlreiche Aufgaben wahr:
- Eintragung der Berufsangehörigen in das jeweilige Berufsverzeichnis, Erstellung und Pflege der beiden Berufsverzeichnisse der Kammer und deren Veröffentlichung zu Beginn eines jeden Jahres;
- Wahrung des Anstands und der Unabhängigkeit der Berufskammer;
- Ernennung von Vertretern der Berufskammer in Kommissionen, Gremien und Organisationen auf Landes- oder Gemeindeebene;
- Unterstützung sämtlicher Initiativen, die den Wissenstand der Mitglieder fördern können, auch im Hinblick auf die universitäre Ausbildung für den Zugang zum Beruf;
- Auf Ersuchen, Intervention bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern oder zwischen einem Mitglied und einer Person oder Einrichtung, die krankenpflegerische Dienstleistungen in Anspruch genommen hat, in Bezug auf Kosten, Honorare und andere mit der Berufsausübung zusammenhängende Angelegenheiten, Veranlassung der Schlichtung der Streitigkeit und – falls eine Schlichtung nicht zustande kommt – Stellungnahme zu besagter Streitigkeit;
- Verwaltung des Vermögens der Berufskammer sowie Vorlage von Haushaltsplan und Bilanz zu deren Genehmigung durch die Mitgliederversammlung
- Jahresbeitrag für die eingetragenen Mitglieder vorschlagen, der unter Berücksichtigung deren finanziellen und beruflichen Bedingungen auch gestaffelt werden kann, sowie die Gebühr für die Abgabe von Stellungnahmen zur Gebührenabrechnung zur Genehmigung vorlegen.
Weitere Aufgaben des Verwaltungsrats sind die Förderung von Studiengruppen innerhalb des Berufsstandes, Aktualisierungen, Veröffentlichungen/Informationen und Treffen mit einzelnen Mitgliedern (Für Details wird auf den Abschnitt über die spezifischen Aufgaben der internen Kommissionen verwiesen.)
Die Namen derjenigen, die derzeit im Verwaltungsrat tätig sind
Präsidentin: MAINI PATRIZIA Die Präsidentin beruft den Verwaltungsrat und die Mitgliederversammlung ein, die sie auch leitet, und nimmt alle Aufgaben wahr, die ihr aufgrund der geltenden Gesetze oder der Geschäftsordnung vorbehalten sind bzw. ihr vom Verwaltungsrat übertragen werden. Ferner leitet sie die Bürotätigkeit als deren Rechtsvertreterin (Art. 29 DPR 221/50), sie vertritt die Landesberufskammer nach außen und ist von Amts wegen Verwaltungsratsmitglied im nationalen Dachverband. Der Rechtsträger der Datenverarbeitung ist die Kammer der Krankenpflegeberufe der Autonomen Provinz Bozen (OPI Bozen) in Person des Präsidenten pro tempore. Vizepräsident: KOPPMANN SIMONE Der Vizepräsident vertritt die Präsidentin bei deren Abwesenheit oder Verhinderung und erfüllt die Aufgaben, die ihm von der Präsidentin gegebenenfalls übertragen werden. Schatzmeisterin: GIACOMETTI MASSIMO Die Schatzmeisterin verwahrt eigenverantwortlich die Kassa sowie die anderen Werte im Eigentum der Berufskammer. Sie ist für die finanzielle Gebarung und Buchhaltung verantwortlich und sorgt für die Eintreibung der Einkünfte sowie für die Erledigung der Zahlungsmandate im Rahmen der Geldmittel, die im Haushaltsvoranschlag mit Beschluss der Mitgliederversammlung bereitgestellt werden. Daher haftet sie für nicht rechtmäßige oder über die festgelegten Grenzen hinausgehende Zahlungen. Sie führt das Register der gegen Quittung eingetriebenen Beträge, das Register der Einnahmen und Ausgaben, das Register der Zahlungsmandate sowie das Inventar der beweglichen und unbeweglichen Güter der Landesberufskammer. Im Rahmen ihrer institutionellen Aufgaben arbeitet die Schatzmeisterin in Rücksprache mit den Rechnungsrevisoren, denen eine Überwachungsfunktion zusteht. Ferner unterbreitet sie der Präsidentin und dem Verwaltungsrat alle erforderlichen Vorschläge zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit der Finanzgebarung im Einklang mit dem Haushaltsvoranschlag. Kammersekretär: MILANELLO VERONICA Der Sekretär ist für die gesetzeskonforme Durchführung der Büroarbeit zuständig, die von der Präsidentin geleitet wird. Er führt das Archiv, verfasst die Protokolle der Mitgliederversammlung und des Verwaltungsrates, führt das Register der Beschlüsse sowie das Register der Streitbeilegungen (gemäß Art. 3, Buchstabe g des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 233 vom 13. September 1946), das Register der Stellungnahmen und zusätzliche Register, die per Gesetz oder aufgrund von Beschlüssen des Verwaltungsrats errichtet werden. Verwaltungsratsmitglieder
|
Die Mitgliederversammlung
Sie ist das Gremium, das die wichtigsten Entscheidungen des Verwaltungsrats wie z. B. die Tätigkeitspläne und die entsprechenden Budgets genehmigt und umsetzt. Die Mitgliederversammlung wählt außerdem alle vier Jahre die Mitglieder des Verwaltungsrats, der Kommissionen für die beiden Berufsverzeichnisse und des Rechnungsprüferkollegiums (mit Ausnahme dessen Präsidenten). Sie setzt sich aus allen Krankenpflegern zusammen, die in einem der beiden Verzeichnisse der Berufskammer Bozen eingetragen sind.
Das Rechnungsprüferkollegium
Dieses Organ überwacht und gewährleistet den ordnungsgemäßen Betrieb der Berufskammer in finanzieller und administrativer Hinsicht. Das Rechnungsprüferkollegium besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern und einem Ersatzmitglied. Es bleibt wie der Verwaltungsrat vier Jahre im Amt.
Die Tätigkeit des Rechnungsprüferkollegiums wird durch die Rechnungslegungsvorschriften geregelt, die vom Dachverband der Kammern der Krankenpflegeberufe (FNOPI) genehmigt werden.
Die Namen derjenigen, die derzeit im Rechnungsprüferkollegium tätig sind
Präsidentin: PATRIZIA FILIPPI Vollmitglieder:
Ersatzmitglied:
|
Die Kommission für das Verzeichnis der Krankenpfleger und die Kommission für das Verzeichnis der Kinderkrankenpfleger
Die Amtszeit der Kommission für das Verzeichnis der Krankenpfleger und der Kommission für das Verzeichnis der Kinderkrankenpfleger beträgt vier Jahre.
Die Kommissionen für die beiden Berufsverzeichnisse erfüllen folgende Aufgaben:
- Dem Verwaltungsrat die Eintragung der Berufsangehörigen vorschlagen;
- Unter Wahrung der institutionellen Einheit der Berufskammer die Vertretung des Berufsstandes nach außen übernehmen;
- Ernennung von Vertretern der Berufskammer in Kommissionen, Gremien und Organisationen auf Landes- und Gemeindeebene;
- Alle Initiativen unterstützen, die den Wissenstand der Mitglieder fördern können, auch im Hinblick auf die universitäre Ausbildung für den Zugang zum
Beruf; - Auf Ersuchen, Intervention bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern oder zwischen einem Mitglied und einer Person oder Einrichtung, die fachberufliche Dienstleistungen in Anspruch genommen hat, in Bezug auf Kosten, Honorare und andere mit der Berufsausübung zusammenhängende Angelegenheiten, Veranlassung der Schlichtung der Streitigkeit bzw. – falls eine Schlichtung nicht zustande kommt – Stellungnahme zu besagter Streitigkeit;
- Verabschiedung und Durchsetzung von Disziplinarmaßnahmen gegen eingetragene Mitglieder sowie aller sonstigen, in den geltenden Gesetzen und Vorschriften enthaltenen Disziplinar- und Sanktionsbestimmungen;
- Ausübung von Leitungsfunktionen im Rahmen der gesetzlich und satzungsgemäß festgelegten Zuständigkeiten;
- Unterstützung der lokalen Behörden bei der Untersuchung und Umsetzung von Maßnahmen, die den Berufsstand betreffen können.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird hier bei personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten grundsätzlich für alle Geschlechter.