PERSONALAUSWEIS DER BERUFSKAMMER
Der Personalausweis der Südtiroler Berufskammer OPI wird ausgestellt, wenn die für die Einschreibung notwendigen Unterlagen eingereicht wurden und der Verwaltungsrat seine Zustimmung erteilt hat.
Der mit einem Foto versehene Personalausweis hat amtliche Gültigkeit. Ein eventueller Verlust ist unverzüglich der Polizei zu melden; nach erfolgter Verlustanzeige kann beim Sekretariat des OPI ein Duplikat beantragt werden.
Für alle weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.
VOLLMACHT FÜR DIE ABHOLUNG DER EINTRAGUNGSBESCHEINIGUNG ODER DES PERSONALAUSWEISES DER BERUFSKAMMER
ANTRAG AUF AUSSTELLUNG EINER ZWEITSCHRIFT (DUPLIKAT) DES PERSONALAUSWEISES DER BERUFSKAMMER