Werte Kollegin/Werter Kollege,
teilen Ihnen mit, dass der für das Jahr 2021 fällige Beitrag gemäß Art. 3 Buchst. g), Art. 8.13 und Art. 21 vom Gesetz Nr. 233/1946 und des Kammerratsbeschlusses vom 07.12.2020
€ 75,00. – (fünfundsiebzig/00) beträgt und innerhalb 31.05.2021 einzuzahlen ist.

Anweisungen für die Einzahlung der Jahresquote