Ausgehend von einigen Berichten in den sozialen Medien und auf verschiedenen Informationsseiten für Krankenpfleger wendet sich der Dachverband der Kammern der Krankenpflegeberufe (FNOPI) mit aktuellen Überlegungen an die Krankenpfleger. Bestimmte unüberlegte Stellungnahmen sind zwar verständlich, aber kein konstruktiver Beitrag zu einer komplexen, vielschichtigen Diskussion, die neben der Krankenpflege das Gesundheitswesen, die Gesellschaft und die Wirtschaft Italiens als Ganzes betrifft. Der Dachverband arbeitet derzeit an Änderungsvorschlägen des Gesetzesdekrets der Regierung zu gezielten Unterstützungsmaßnahmen und an spezifischen Protokollen für das Berufsbild.  

Wir sind zutiefst davon überzeugt, dass gerade in dieser so besonderen historischen Phase der Schutz der Gesundheit und der Bevölkerung von zentraler Bedeutung ist, und dieser erfordert einen ganzheitlichen Ausbau der Prozesse in der Krankenpflege und sicher nicht nur die Aufrechterhaltung einer einzelnen technischen Handlung. In anderen europäischen Staaten, darunter Großbritannien, wo heute bereits ein hoher Anteil der Bevölkerung geimpft ist, wurden Impfungen sogar von ad hoc geschulten Nichtfachkräften durchgeführt. Italien hat sich dafür entschieden, alle Fachkräfte des Gesundheitswesens mit Hochschulabschluss in die Durchführung der Impfung  einzubinden. Im Sinne des bestmöglichen Schutzes der individuellen und kollektiven Gesundheit ist es bereits heute so, dass Krankenpfleger pflegenden Angehörigen und Personen, die Pflegebedürftige zu Hause betreuen, auch komplexe Handlungen übertragen, um Betreuungskontinuität sicherzustellen (eine Betreuungskontinuität, die andernfalls nicht gewährleistet werden könnte). Diese Übertragung erfordert allerdings eine hohe fachliche Kompetenz, da der gesamte Prozess und die Kontrolle darüber – und nicht bloß die Handlung an sich – dem Krankenpfleger obliegen. Dass es so ist, können alle Kollegen bestätigen, die in der ambulanten und wohnortnahen Versorgung arbeiten. Die Gespräche mit den politischen Vertretern gehen genau in diese Richtung; es geht nicht darum, Zuständigkeitsregeln abzubauen für ein Bedürfnis, das die Gesundheit der gesamten Gesellschaft betrifft, sondern es geht um die Entwicklung von angemessenen Verantwortungs- und Entscheidungsprozessen für unser Berufsbild.  So ist es zum Beispiel auch kein Zufall, dass im Protokoll für die Apotheker der Nachweis der Fähigkeit zur technischen Handlung den für die Ausbildung zuständigen Krankenpflegern obliegt, genau wie dies in der ambulanten Versorgung für pflegende Angehörige der Fall ist. Bereits heute gibt es dafür zahlreiche Möglichkeiten, von der Abschaffung der Ausschließlichkeitsklause (sog. „vincolo di esclusività“) bis hin zu den im Haushaltsgesetz vorgesehenen Zusatzleistungen. Alle diese Möglichkeiten sind bei den Gesprächen zwischen verschiedenen Kammern der Krankenpflegeberufe und den Regionen bzw. autonomen Provinzen und Sanitätsbetrieben gebührend zu berücksichtigen.  

Schließlich sei auch darauf hingewiesen, dass die Krankenpfleger diese Situation bereits selbst erlebt haben, allerdings auf der anderen Seite der Barrikade, so z.B. als es Ärzte waren, die Krankenpfleger im Umgang mit PICC-Kathetern oder in der Anwendung von Ultraschallgeräten zu Versorgungszwecken oder in anderen technischen Handlungen schulen sollten. Bereits damals haben sich die Vertreter der Krankenpfleger dafür stark gemacht, dass eine technische Handlung keine Kompetenzüberschreitung darstellen dürfe, sondern dass diese technische Handlung für den Schutz der Gesundheit des Patienten erforderlich sein kann. Der Dachverband wird sich in die aktuelle Diskussion einbringen und verfolgt dabei zwei Ziele: die Stärkung der führenden Rolle und der Professionalität der Krankenpfleger, und die Unterstützung von außergewöhnlichen Maßnahmen in dieser außergewöhnlichen Situation, zum Wohle des gesamten Landes.