Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Landeskammer für Krankenpflegeberufe Bozen hat für ihre Mitglieder PEC-Adressen eingerichtet und deren Verwaltung übernommen. Dieser Dienst steht allen Mitgliedern, welche die Jahresgebühr bezahlt haben, unentgeltlich zur Verfügung. Ebenso wie andere Dienstleistungen der Kammer wird auch die zertifizierte E-Mail-Adresse allen eingeschriebenen Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern angeboten, unabhängig davon, ob sie den Beruf ausüben bzw. ob sie als Angestellte oder selbständig tätig sind. Leider sind viele Mitglieder dieser Verpflichtung trotzdem noch nicht nachgekommen.

Deshalb möchten wir nochmals alle Mitglieder darüber informieren, dass:

mit dem Staatsgesetz vom 11. September 2020 Nr. 120 die Strafen für Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, welche die zertifizierte E-Mail-Adresse (sog. „PEC“ bzw. digitales Domizil) der eigenen Landeskammer nicht mitteilen, weiter verschärft worden sind.

Unabhängig davon, ob sie den Beruf ausüben oder nicht bzw. ob sie Angestellte oder Freiberufler sind, sind alle in die Kammer eingetragenen Mitglieder verpflichtet, eine PEC-Adresse einzurichten und diese der Landeskammer bei sonstiger Suspendierung vom Berufsverzeichnis mitzuteilen.

 Aufforderung an alle Mitglieder der Kammer für Krankenpflegeberufe Bozen