Das Gesetz vom 11. September 2020 Nr. 120 (veröffentlicht im Amtsblatt vom 14. September 2020 Nr. 228) verpflichtet alle in einer Berufskammer eingeschriebenen Mitglieder die eigene PEC-Adresse der angehörigen Kammer mitzuteilen.
Wir weisen deshalb unsere Mitglieder darauf hin, dass derzeit die Kammer mit der Erhebung aller Krankenpfleger, die dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind, begonnen hat.
Wir erinnern daran, dass, um den Eingeschriebenen das Nachkommen dieser Verpflichtung zu erleichtern, die Kammer die Pec-Adresse für alle Mitglieder kostenlos zur Verfügung stellt
Diejenigen die noch keine PEC-Adresse haben, können die Aktivierung kostenlos, mittels Zusendung einer E-Mail an: info@opibz.it, bei der Kammer beantragen. Das Sekretariat wird den Antragsteller daraufhin kontaktieren und die notwendigen Formulare und Weisungen erteilen.
Die Eingeschriebenen, die bereits eine eigene PEC-Adresse erstellt haben, müssen diese der Kammer mitteilen.
Für jegliche Fragen steht das Büro der Kammer wie immer auch telefonisch zur Verfügung (Tel. 0471/400984 Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10.00 – 12.00 Uhr).