LETZTE AUFFORDERUNG – VERPFLICHTUNG AKTIVIERUNG DER PEC-ADRESSE UND MITTEILUNG DER KRANKENPLEGEKAMMER BOZEN

Das Gesetz vom 11. September 2020 Nr. 120 (veröffentlicht im Amtsblatt vom 14. September 2020 Nr. 228) verpflichtet alle in einer Berufskammer eingeschriebenen Mitglieder die eigene PEC-Adresse der angehörigen Kammer mitzuteilen. Wir weisen deshalb unsere Mitglieder darauf hin, dass derzeit die Kammer mit der Erhebung aller Krankenpfleger, die dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind, begonnen hat. [...]