ECM-Fortbildungspflicht
Bezugszeitraum: 1. Januar 2023 – 31. Dezember 2025
- Erforderliche Punkte
150 Fortbildungspunkte (ausgenommen Befreiungen oder Reduzierungen) - Frist
31. Dezember 2025 - Registrierung der Punkte
Die Anbieter haben 90 Tage Zeit, um die Daten an Co.Ge.A.P.S. zu übermitteln, daher,
könnten sie frühestens im April 2026 sichtbar sei
Ab dem 1. Januar 2026 ist die Gültigkeit der Berufshaftpflichtversicherung an die Erfüllung von mindestens 70 % der individuellen Fortbildungspflicht gebunden
Neuerungen laut Beschluss CNFC Nr. 1/Juli 2025
- Ausgleichspunkte
Überschüssige ECM-Punkte können zur Kompensation von Defiziten aus früheren Dreijahreszeiträumen verwendet werden (automatische Kompensation über Plattform) - Verlängerung für den Zeitraum 2020–2022
Punkte für den Zeitraum 2020–2022 können bis zum 31. Dezember 2025 erworben und bis zum 30. Juni 2026 registriert werden - Bonuspunkte
Fachkräfte, die in früheren Zeiträumen zertifizierbar waren, erhalten Bonuspunkte für die folgenden Zeiträume: z. B. +20 Punkte für Zertifizierbare vor 2017
https://ecm.agenas.it/Comunicati/2025/07/09/09072025-delibera-per-il-recupero-del-debito-formativo-2020-2022-e-in-materia-di-crediti-compensativi
Bitte überprüfen Sie Ihre ECM-Situation auf dem Portal www.cogeaps.it
Auf der Website OPI BZ und auf unseren sozialen Netzwerken finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.