HAFTUNG DES GESUNDHEITSPERSONALS

Der italienische Dachverband der Kammern der Krankenpflegeberufe hat zwei europaweite Wettbewerbe zur Auswahl des günstigsten Angebots für eine Haftpflichtversicherung durchgeführt. Seit Januar 2019 können sich alle Mitglieder, die den Krankenpflegeberuf in irgend einer Form ausüben – auch dann wenn sie nicht dazu verpflichtet sind – gegen die Berufshaftpflicht gemäß Staatsgesetz Nr. 24 vom 8.3.2017 (Bestimmungen zur Sicherheit der Krankenpflege und der betreuten Personen) bzw. gegen die Haftpflicht der Erbringer gesundheitlicher Dienstleistungen versichern.

Für Krankenpflegerinnen und –pfleger, die in getrennt geregelten Organisationen wie etwa dem Militär tätig sind und weitere Tätigkeiten ausüben, die nicht in die Krankenpflege entfallen, findet diese Haftpflichtversicherung keine Anwendung, weil die berufsbedingten Risiken nicht aus der Krankenpflege im engeren Sinne hervorgehen. Das Risiko im Zusammenhang mit der eigentlichen Krankenpflege gilt allerdings auch für diese Fachkräfte trotzdem als gesetzeskonform versichert.

Die Haftpflichtversicherung, die über die Webseite des FNOPI abgeschlossen werden kann, ist für alle in das Berufsverzeichnis der Krankenpfleger bzw. der Kinderkrankenpfleger eingetragenen Kammermitglieder gedacht und deckt alle Risikobereiche ab, die für Krankenpfleger mit folgendem Arbeitsverhältnis entstehen können:

  • Angestellte des öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • Angestellte privater medizinischer bzw. sozialmedizinischer Einrichtungen
  • Freiberuflich tätige Krankenpfleger
  • Krankenpflegerische Leistungen, die über Genossenschaften erbracht werden.

 

BerufshaftpflichtversicherungRechtsschutzversicherungHelp DeskInformationsbroschüre

 

Die wichtigsten Vorteile der Haftpflichtversicherung:

  • sofortige Einleitung der Schadenfallbearbeitung nach Empfang der Schadenmeldung durch den Arbeitgeber (gem. Art. 13 Staatsgesetz Nr. 24/2017, dem sogenannten „Gelli-Gesetz“);
  • unbegrenzte Rückwirkung;
  • zehnjährige Nachhaftungsversicherung;
  • maximale Versicherungssumme: 5.000.000 Euro;
  • Deckung auch für Vermögensschäden im Rahmen von Verwaltungs- oder Führungstätigkeiten;
  • keine Selbstbeteiligung, kein ungedeckter Schaden.

Der vereinbarte Versicherungsvertrag umfasst nicht nur alle gesetzlich vorgesehenen Pflichtversicherungen, sondern ab sofort, getrennt vom jeweiligen Vertrag, auch eventuelle zusätzliche Schutzleistungen (wie etwa Rechtsschutz), die der Broker gezielt anbietet und allen Interessenten zur Verfügung stellt. Diese freiwillige Versicherung, die einzeln oder in Ergänzung zur Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann, deckt Anwalts- und Gerichtskosten bei strafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der ausgeübten Pflegetätigkeit.

Alle Leistungen gelten bei fahrlässigen Straftaten oder Übertretungen einschließlich jener Strafverfahren, die bei Verletzung der Bestimmungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz eingeleitet werden (GvD Nr. 81/2008 in geltender Fassung).

Jedes Mitglied kann auf der Webseite des Dachverbandes über die Bereiche Berufs-Haftpflicht („RC Professionale“) und Rechtsschutz („Tutela legale“) einen Kostenvoranschlag beantragen.

Diese Zeilen dienen lediglich zur allgemeinen Information über das Versicherungsangebot. Verbindlich für den Broker bzw. den Versicherer sind die Vertragsbedingungen, die in der begleitenden Informationsübersicht angeführt sind und von beiden Seiten unterschrieben werden müssen. Deshalb gilt immer die Empfehlung, die begleitende Informationsübersicht aufmerksam durchzulesen.
Auskünfte und Beratung bietet auch die kostenlose telefonische Hotline des Dachverbandes „Nurse Help Desk“ unter der Nummer 800.433.980. Vom Mobiltelefon aus ist die Hotline unter der Nummer 0341.287278 erreichbar. Der Dienst wird von Montag bis Freitag zwischen 9 und 13 sowie zwischen 14 und 17 Uhr angeboten.
Für Kostenvoranschlag und Aktivierung klicken Sie bitte auf den unten stehenden Link:

BERUFLICHE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR KRANKENPFLEGEBERUFE