Der Gesundheitsbezirk Bozen gibt bekannt, dass in Durchführung der Regelung für die zeitbegrenzte Aufnahme von Personal in den Sanitätsbetrieb, wie sie mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1406 vom 7. Mai 2001 in geltender Fassung genehmigt worden ist, unter Berücksichtigung der Chancengleichheit zwischen Mann und Frau Rangordnungen nach Bedarf für folgende Berufsfiguren erstellt werden:
Krankenpfleger/Krankenpflegerin – für Bewerber/innen, welche nicht im Besitz des Nachweises der Kenntnis der italienischen und deutschen Sprache bezogen auf den Abschluss einer Sekundarschule 2. Grades1 bzw. Niveaustufe B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ehemalige Niveau „B“) und für 24-Stunden-Schichtdienst verfügbar sind;
In Anbetracht der Dringlichkeit werden die Bewerber im Besitz der Voraussetzungen und die ein vollständiges Gesuch samt Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung (wie vorgeschrieben) eingereicht haben, sofort (auch vor Ablauf der Frist dieser Kundmachung) auf Grund des Eingangs des Gesuchs beim Wettbewerbsamt bis zur Erreichung des Personalbedarfs beauftragt.
Die Kandidaten, welche nicht in der Provinz Bozen ansässig sind, haben das Anrecht, bis zum Zeitpunkt der Anstellung, die Erklärung über die Zugehörigkeit oder Angliederung zu einer der drei Sprachgruppen abzugeben und die entsprechende Bescheinigung vorzulegen.