Das Haushaltsgesetz vom 30.12.2020 Nr. 178 hat den Ämtern des nationalen Gesundheitsdienstes die Möglichkeit, Arbeitsaufträge mit unabhängigem Arbeitsverhältnis mit dem Personal der Gesundheitsberufe, sowie mit dem bereits in Pension getretenen Personal der Gesundheitsberufe (auch wenn aufgrund der Pensionierung nicht mehr im Berufsalbum eingetragen) abzuschließen, auf das ganze Jahr 2021 verlängert.