Die CME-Plattform – Ständige medizinische Weiterbildung

Die ständige Weiterbildung aller Fachkräfte des Gesundheitswesens dient der Veränderung von Verhaltensweisen unter Berücksichtigung der gesamtstaatlichen, regionalen und betriebsspezifischen Ziele und gewährleistet darüber hinaus die Qualität der vom italienischen Gesundheitsdienst erbrachten Leistungen. Die im Jahr 2000 eingerichtete Nationale Kommission für ständige Weiterbildung hat ein italienweites Programm für ständige Weiterbildung in der Medizin (CME) für alle Fachkräfte des Gesundheitswesens erarbeitet. Demzufolge wird Weiterbildung kontrolliert, überprüft, gemessen, gefördert, angeregt und auch organisiert. Das CME-System ist ein Garant für Qualität und Sinnhaftigkeit der Fortbildungsveranstaltungen, an denen die einzelnen Fachkräfte selbständig teilnehmen können (zum Schutz der eigenen Professionalität), gleichzeitig aber auch ein Instrument, wodurch Fachkräfte an ihre auch vom Deontologischen Kodex vorgesehene Pflicht erinnert werden, eine angemessene Anzahl von Fortbildungsveranstaltungen und Schulungen zu besuchen.

Ständige Weiterbildung ist ein wichtiges Instrument zur Veränderung von Verhaltensweisen einzelner Personen und ganzer Personengruppen und dient in diesem Sinne der beruflichen Weiterentwicklung. Darüber hinaus ist Weiterbildung aber auch eine spezifische Funktion des Gesundheitssystems und ein Garant für Qualität und Innovation der erbrachten Leistungen.

Ständige Weiterbildung ist für jede Organisation unabdingbar, die sicherstellen möchte, dass alle Mitarbeiter über wirksame und angemessene Kompetenzen und entsprechendes Wissen verfügen, und dies gilt umso mehr für das Gesundheitswesen, dessen wichtigste Ressource der Mensch ist, der qualitativ hochwertige Leistungen erbringt. Ständige Weiterbildung in der Medizin – kurz CME – stellt aber auch eine wertvolle Entwicklungs-, Verbesserungs- und Wachstumschance für das gesamte italienische Gesundheitswesen und all seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar.

Die Tatsache, dass rund fünfundzwanzig Jahre nach der Gründung des nationalen Gesundheitswesens ein verpflichtendes System der ständigen Weiterbildung für alle Fachkräfte des Gesundheitswesens eingeführt wurde, veränderte natürlich auch die Organisation des Gesundheitswesens: Die Pflicht zur und das Recht auf Weiterbildung aller Mitarbeiter sorgt dafür, dass die Kenntnisse des gesamten Gesundheitswesens ständig aktualisiert werden und eine neue Organisationskultur entsteht. Dies ist ein institutioneller Mechanismus von historischer Bedeutung mit umfassenden positiven Auswirkungen. Er verändert die Aus- und Fortbildung der Fachkräfte des Gesundheitswesens, wobei stets die Gefahr einer Kommerzialisierung und allzu starken Bürokratisierung zu bedenken ist, die nichts mit den Bildungszielen gemein haben. Die Professionalität eines Krankenpflegers lässt sich anhand dreier entscheidender Merkmale definieren: ständig aktualisierte theoretische Kenntnisse (das Wissen), technische und manuelle Fertigkeiten (das Tun) sowie Kommunikations- und Beziehungsfähigkeit (das Sein). Die immer schneller werdenden Entwicklungen und Fortschritte in der Medizin und ganz allgemein in den biomedizinischen Wissenschaften machen es – neben kontinuierlichen technologischen und organisatorischen Innovationen – für Krankenpfleger immer schwieriger, ständig „auf dem neuesten Stand und kompetent“ zu sein, und zwar auf allen drei oben genannten Ebenen.

Aus diesem Grund wurde die ständige medizinische Weiterbildung CME entwickelt: Sie umfasst alle offiziell organisierten und auch überprüften theoretischen und praktischen Fortbildungsveranstaltungen, die sicherstellen sollen, dass die Professionalität der Fachkräfte stets den neuesten Entwicklungen und Kenntnissen entspricht.

Die italienischen Vorgaben für das CME-Programm sehen den Erwerb von Ausbildungsguthaben durch die Teilnahme an CME-akkreditierten Fortbildungsveranstaltungen vor. Die für Krankenpfleger wichtigsten Fortbildungen erfolgen in Form von Schulungen, Praktika bei stationären Einrichtungen oder Ausbildungsinstituten, der Mitarbeit an Kommissionen und/oder Arbeitsgruppen, die sich mit Verbesserungsprojekten beschäftigen, klinischen Audits zu Versorgungsthemen oder durch die Teilnahme an Forschungsprojekten.

All diese Initiativen können nur dann CME-akkreditiert werden, wenn sie angemessen geplant und ihre Ergebnisse überprüft werden.

Das gesamtstaatliche CME-Programm gilt für alle Fachkräfte des Gesundheitswesens (Ärzte und alle anderen Berufsgruppen), die ihre Tätigkeit entweder als Angestellte oder als Freiberufler in privaten oder öffentlichen Einrichtungen ausüben. Alle Fortbildungsmaßnahmen müssen kontrolliert und überprüft werden sowie messbar sein. Außerdem sind die Einrichtungen des Gesundheitswesens verpflichtet, Fortbildung zu fördern, zu unterstützen und zu organisieren. Von der CME-Pflicht befreit sind nur jene Fachkräfte, die in Italien oder im Ausland weiterführende Ausbildungslehrgänge für ihr jeweiliges Berufsbild absolvieren (Spezialisierungslehrgänge, Forschungsdoktorate, Masterlehrgänge, Aufbaustudien und Fachlaureate).

Im folgenden Abschnitt finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zur ständigen Weiterbildung in der Medizin; die einschlägige, stets aktualisierte Bezugsquelle ist die italienische Agentur Age.Na.S. Auf der Internetseite http://ape.agenas.it/ecm/normativa.aspx sind alle gesetzlichen Bezugsnormen aufgelistet.

FORTBILDUNGSVERANSTALTUNGEN UND FERNAUSBILDUNG:

Als „Fortbildung“ oder „Weiterbildung“ bezeichnet man einen Prozess, der auf den Erwerb neuer Kenntnisse abzielt und dadurch verhindert, dass das Wissen und die Fertigkeiten von Fachkräften und damit die Grundlage ihrer Arbeitsentscheidungen und Interventionen überholt sind.

Demzufolge geht es bei Fortbildung zunächst und in erster Linie um die Vermittlung von Informationen zu allen Bereichen, mit denen Fachkräfte konfrontiert sein können, ohne jede Art von Filter. Weiterbildung umfasst also nicht nur jene Wissensbereiche, in denen Mängel nachweisbar sind, oder die für die berufliche Praxis wichtigsten Themen.

Das neu erworbene Wissen muss zu Veränderungen in den konkreten Handlungen führen; ohne entsprechende Schulung im Umgang mit Neuem und in der Konfrontation mit Veränderungen in der Arbeitsweise ist es für Fachkräfte oft schwierig, althergebrachte Verfahren und Gewohnheiten zu verändern. Das CME-Programm sieht zwei Hauptkategorien von Fortbildungsveranstaltungen vor: Präsenzveranstaltungen und Fernausbildung.

1. Präsenzveranstaltungen: Dabei handelt es sich um die klassischen und auch häufigsten Fortbildungsveranstaltungen. Die Teilnehmer begeben sich dorthin, wo die Veranstaltungen stattfinden. In diese Kategorie entfallen:

  • Kongresse/Symposien/Konferenzen/Seminare
  • Podiumsdiskussionen
  • Klinisch-pathologische Konferenzen
  • Betriebsübergreifende Consensus Meetings
  • Ausbildungskurse und/oder konkrete Übungen zur Ausarbeitung, Vermittlung und Umsetzung von Betreuungspfaden
  • Technologische und instrumentelle Weiterbildungskurse
  • Praktische Kurse zur ständigen beruflichen Weiterentwicklung
  • Betriebliche Schulungsprojekte
  • Praktische Kurse zum Erwerb von organisatorischen und Management-Kenntnissen
  • Hospitationen mit Begleitung eines Tutors und Ausbildungsprogramme in Versorgungseinrichtungen

2. Fernausbildung: Bei diesen Veranstaltungen sind Lehrende und Lernende zeitlich und örtlich voneinander getrennt; die Kurse können direkt am Arbeitsplatz oder von zu Hause aus absolviert werden. Sie können einzeln oder in der Gruppe stattfinden; die Kursunterlagen können auf Papier oder auf elektronischen Datenträgern vorliegen. Die Bewertung der in Form von Fernunterricht angebotenen Aus- und Fortbildungen sieht das Erreichen einer Mindestpunktezahl vor, d.h. die Teilnehmer müssen einen Test bestehen und nachweisen, dass sie ein bestimmtes Lernniveau erreicht haben.

Durch die Verwendung der neuen multimedialen Technologien und von Internet verbessert sich die Qualität des Lernprozesses ebenso wie der Zugang zu Ressourcen und Dienstleistungen und der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmern. Dies stellt einen wichtigen Paradigmenwechsel dar: Lange Zeit galt Fernausbildung in ihren verschiedenen Ausformungen als Ausbildung zweiter Wahl im Vergleich zu Präsenzveranstaltungen. Heute weiß man, dass Fernausbildung und E-Learning – natürlich unter bestimmten Bedingungen – eine mindestens ebenso wertvolle Form des Lernens darstellen, umso mehr in einer immer komplexer werdenden Gesellschaft mit ihren ständigen Veränderungen und ihrer Flut an Informationen und Kenntnissen. E-Learning-Veranstaltungen, zu denen auch Präsenzveranstaltungen mit Videokonferenz-Systemen gelten, sind seit dem zweiten Halbjahr 2002 akkreditiert.

CME – DIE NEUEN BESTIMMUNGEN

CME in Corona-Zeiten – Die Beschlüsse der nationalen Kommission zu den Weiterbildungstätigkeiten während der Covid-Pandemie.

Die nationale Kommission für ständige medizinische Weiterbildung hat am 4. Februar eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die am 2. März auf der Webseite der Kommission bekannt gegeben wurden. Demnach gelten in der ständigen medizinischen Weiterbildung Corona-bedingt vorübergehend veränderte Richtlinien.

Für die Fachkräfte des Gesundheitswesens, die den Beschluss vom 18. Dezember 2019 zum Nachholen der erforderlichen Bildungsguthaben anwenden möchten, ist ab jetzt die Reduktion der Weiterbildungspflicht (gemäß Handbuch der ständigen Weiterbildung) für jene Fachkräfte nicht mehr möglich, welche die erworbenen Bildungsguthaben durch die Teilnahme an Veranstaltungen verschoben haben, die bis zum 31. Dezember 2021 als abgeschlossen gelten.

Was die Möglichkeit der Verschiebung der Weiterbildungspflicht betrifft, so gelten nach der Zertifizierung der Erfüllung der CME-Weiterbildungspflicht seitens des Co-Ge.A.P.S. nur jene Guthaben als nachgeholt, welche die Mindestmenge an Guthaben zur Erfüllung der persönlichen Weiterbildungspflicht übersteigen.

In den 2016 und 2017 vom Erdbeben heimgesuchten Gebieten kann die Weiterbildungspflicht für Fachkräfte des Gesundheitswesens für den Zeitraum 2014-2016 um 25 Guthaben reduziert werden. Die Weiterbildungspflicht von 75 Guthaben für den Zeitraum 2017-2019 gilt nur für jene Fachkräfte, die ohne diesen Sonderbeschluss im Zeitraum von drei Jahren eine Weiterbildungspflicht von 150 Guthaben gehabt hätten. Für alle Fachkräfte, die im Zeitraum 2017-2019 eine Weiterbildungspflicht von weniger als 150 Guthaben gehabt hätten, beträgt die Reduktion die Hälfte der Weiterbildungspflicht. Hat eine Fachkraft Bildungsguthaben erworben, die über die Weiterbildungspflicht hinausgehen, so darf sie diese zusätzlich erworbenen Guthaben von der Weiterbildungspflicht für den Zeitraum 2020-2022 absetzen.

Ein weiterer Beschluss betrifft die Fachkräfte im Ruhestand, die nur einer „gelegentlichen“ Berufstätigkeit nachgehen und dadurch ein Jahreseinkommen unter 5.000 Euro erwirtschaften.
Diese Fachkräfte können nur dann von der Weiterbildungspflicht befreit werden, wenn sie erklären, dass sie ihren Beruf im Gesundheitswesen wegen erfolgter Pensionierung nicht mehr ausüben und nur einer gelegentlichen Berufstätigkeit nachgehen. Die gewährte Reduktion der persönlichen Weiterbildungspflicht im jeweiligen Dreijahreszeitraum beträgt 2 CME-Guthaben pro 15 aufeinanderfolgende Tage der beruflichen Untätigkeit.
Wird die Berufstätigkeit mehr als nur gelegentlich ausgeübt, findet die persönliche Weiterbildungspflicht für den jeweiligen Dreijahreszeitraum wieder Anwendung.

Bis zur Beendigung des Corona-Notstands und auf jeden Fall solange spezifische, auch nur regionale Bestimmungen die Durchführung von Präsenz-Veranstaltungen verbieten bzw. die Anzahl der Teilnehmer beschränken, dürfen Bildungsanbieter (sog. „Providers“) die Veranstaltungen über Videoschalte durchführen, sofern die Teilnehmer individuell zugeschaltet sind.

Neuigkeiten zum Thema berufsbegleitende Weiterbildung:

Die berufsbegleitende Weiterbildung darf laut geltenden Richtlinien zur Akkreditierung von CME-Tätigkeiten nur in einem qualifizierten Arbeitsumfeld stattfinden.
In der Regel handelt es sich um Bildungstätigkeiten, die am Arbeitsplatz der betroffenen Fachkraft angeboten werden, mit diesem eng verbunden sind und das Ziel haben, die beruflichen Fähigkeiten der Teilnehmer im jeweiligen Einsatzbereich auszubauen.
„Da die berufsbegleitende Weiterbildung ihre Wirkung dort erzielt, wo das Gesundheitspersonal täglich im Einsatz ist“ – so die nationale Kommission – „kann man davon ausgehen, dass für diese Form der Weiterbildung das Verbot der Durchführung von Tagungen, Kongressen und sonstigen Veranstaltungen laut Dekret des Ministerpräsidenten vom 14. Januar 2021 (Art. 1/Co. 10) keine Anwendung findet.
Die Rundschreiben des Gesundheitsministeriums vom 23. Juni 2020 und vom 7. Januar 2021 (Notstandsregelungen zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Infektionen in der Erstversorgung sowie zur sicheren Weiterbildung der Rettungs-Fachkräfte) weisen ausdrücklich darauf hin, dass die ständige Weiterbildung des Personals der regionalen Erstversorgungs- und Rettungsdienste aus offensichtlichen Gründen weder unterbrochen noch verschoben werden kann, weil sonst diese Dienste nicht mehr leistungsfähig wären.“
Trotzdem gilt für die Anbieter die Verpflichtung, in der Organisation und Durchführung der berufsbegleitenden Weiterbildungstätigkeit die von den zuständigen Behörden im Umgang mit dem derzeitigen gesundheitlichen Notstand erlassenen Bestimmungen sorgfältig und vollständig einzuhalten.

FNOPI Beschlüsse