LETZTE MITTEILUNG – PEC-ADRESSE AKTIVIERUNGSVERPFLICHTUNG
LETZTE MITTEILUNG VERPFLICHTUNG EINE PEC-ADRESSE INNERHALB 30. JUNI 2021 ZU AKTIVIEREN ANDERNFALLS ERFOLGT DIE SUSPENDIERUNG VOM BERUFSALBUM Ab 1. Oktober 2020 sind alle Krankenpfleger verpflichtet eine Pec-Adresse zu aktivieren und/oder die Pec-Adresse der zuständigen Kammer mitzuteilen. Die nicht Beachtung dieser Gesetzesbestimmung bringt die Suspendierung vom Berufsalbum mit sich. Die Kammer gibt jedem Eingeschriebenen die Möglichkeit [...]

