Was war der „Berufsverband“ der Krankenpfleger in Südtirol?

Die früheren, auf Landes- bzw. Provinzebene organisierten Berufsverbände waren öffentlich rechtliche, nicht gewinnorientierte Körperschaften mit eigener Verwaltungs- und Entscheidungsbefugnis. Sie wurden vom Gesundheitsministerium überwacht und im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeiten vom italienischen Dachverband der Pflegeberufe „IPASVI“ koordiniert (vgl. DLCPS 13 settembre 1946 n.233 sowie DPR 05 aprile 1950 n.221).

Die ersten Landesberufsverbände der Krankenpfleger/innen entstanden 1954 (vgl. Legge 29 ottobre 1954 n. 1049); in den Folgejahren stieg ihre Anzahl auf insgesamt 103.

Gemäß den einschlägigen Gesetzesbestimmungen hatten die Berufsverbände sogenannte „äußere“ und „innere“ Aufgaben: Zum einen mussten sie die Patienten schützen, die laut Staatsverfassung Anspruch auf Versorgungsleistungen durch qualifizierte, gerichtlich unbescholtene und entsprechend ausgebildete Fachkräfte haben.

Zum anderen sollten die Landesberufsverbände die im Berufsverzeichnis eingeschriebenen Mitglieder schützen, etwa durch Ausübung der Disziplinarbefugnisse, Bekämpfung der unerlaubten Berufsausübung, Überwachung der Einhaltung des Deontologischen Kodex, Festlegung der Tarifordnung, Förderung der Aus- und Weiterbildung der Mitglieder und Information sowie durch Zusatzdienste zur Unterstützung der normgetreuen Berufsausübung.

Die gesamte Tätigkeit der Berufsverbände war durch die Mitgliedsbeiträge finanziert. Die Höhe des Beitrags wurde von jedem Landesverband festgelegt, unter Berücksichtigung der Verwaltungskosten, des Tätigkeitsvolumens (Kurse, Informationstätigkeit, Zeitschrift, Rechtsberatung usw.) sowie des Beitrags, der dem Dachverband zur Finanzierung der italienweiten Initiativen zu entrichten war.

Das Führungsorgan des Landesberufsverbandes war der Verwaltungsrat, der alle drei Jahre von allen eingeschriebenen Krankenpflegern neu gewählt wurde. Die Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder schwankte zwischen fünf für die Berufsverbände mit weniger als 100 und fünfzehn für jene mit über 1500 Eingeschriebenen. Jeder neu gewählte Verwaltungsrat ernannte unter den eigenen Mitgliedern den Präsidenten und den Vizepräsidenten, den Sekretär und den Schatzmeister. Der Präsident vertrat den Landesberufsverband nach außen und war von Amts wegen Verwaltungsratsmitglied im nationalen Dachverband.

In Südtirol wurde der Berufsverband der Krankenpfleger 1955 gegründet. Seitdem vertrat er die politischen und beruflichen Belange der eingeschriebenen Mitglieder und garantierte deren Qualifikation. In der langen Geschichte des Südtiroler Berufsverbandes wechselten sich zahlreiche tüchtige Präsidenten ab, die mit viel Einsatz und Standhaftigkeit den Verband weiterentwickelt haben. In der folgenden Tabelle sind die Präsidenten und Präsidentinnen der letzten dreißig Jahre mit der Anzahl der jeweiligen Amtsperioden angeführt.

N.B.: Auf dieser Interseite wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter.

 

Name Zeitraum Legislaturperioden
Sr. Vittoria Vanetti 1955 – 1961 2
Adele Natalini 1961 – 1965 2
Antonietta Brandestini 1965 – 1967 1
Sr. Thea Sulzer 1967 – 1970 1
Clara Campione 1970 – 1975 2
Paolo Ondertoller 1975 – 1978 1
Theresia Zelger 1978 – 1987 3
Robert Peer 1987 – 1990
Konrad Tratter 1990 – 1996
Margarethe Lanthaler 1996 – 2002 2
Gundula Gröber 2002 – 2011 3
Paola Nesler 2011 – 2017 2
Paola Cappelletti 2017 – 2019 1
Paola Nesler 2019 – 2021 1
Liliana Favari 2021 – 2024 1
Patrizia Maini 2024 – bis heute