Innerhalb Dezember 2022 sind Krankenpfleger ebenso wie alle anderen Fachkräfte des Gesundheitswesens verpflichtet, ihre CME-Bildungsguthaben für den Zeitraum 2020-2022 vorzulegen. Insgesamt gilt für diesen Dreijahreszeitraum die Pflicht von 150 Bildungsguthaben abzüglich eventueller Befreiungen, wie sie z.B. während der Pandemie vom Gesetz 41/2020 vorgesehen waren, wonach die für das Jahr 2020 zu erwerbenden 50 Bildungsguthaben (als Teil der insgesamt 150 in den Jahren 2020-2022 vorgesehenen Punkte) allen während des Corona-Notstandes tätigen Fachkräften automatisch gutgeschrieben wurden.
Wer die notwendigen Guthaben noch nicht erreicht hat, kann dies nun dank zahlreicher kostenloser Angebote für Krankenpfleger nachholen.
Alle Fachkräfte des Gesundheitswesens können ihren aktuellen Stand über die Internetseite des CoGeAPS (Consorzio Gestione Anagrafica Professioni Sanitarie) unter https://application.cogeaps.it einsehen; der Zugriff erfolgt über SPID oder über die elektronische Identitätskarte CIE.
Der Dachverband FNOPI bietet Krankenpflegern eine Reihe von kostenlosen E-Learning-Kursen zum Erwerb eventuell noch ausständiger Bildungsguthaben. Die entsprechenden Kurse stehen unter diesem LINK zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der nationale Dachverband der Kammern der Krankenpflegeberufe das sogenannte „Team-Weiterbildungsdossier“ ausgearbeitet: Dadurch erhalten Krankenpfleger sofortigen Zugriff auf Weiterbildungsmaßnahmen im Bezugszeitraum, mit zahlreichen Möglichkeiten zum Erwerb aktualisierter Kompetenzen und zur eigenen beruflichen Weiterentwicklung. Das Bildungsangebot ist an das Berufsbild angepasst und entspricht den Grundsätzen des nationalen Dachverbandes. Dank des Team-Weiterbildungsdossiers des nationalen Dachverbandes der Krankenpflegeberufe erhalten eingeschriebene Krankenpfleger sofort 30 CME-Guthaben für den Zeitraum 2020-2022. Mit diesem Weiterbildungsdossier möchte der Dachverband Krankenpfleger und Kinderkrankenpfleger dafür sensibilisieren, den Erwerb von CME-Guthaben nicht nur als rechtliche und deontologische Pflicht, sondern auch und vor allem als Chance für berufliches Wachstum anzusehen. Alle Krankenpfleger können für jeden Dreijahreszeitraum über ein eigenes Individuelles Weiterbildungsdossier (DFI) verfügen und gleichzeitig Teil von einem oder mehreren Team-Weiterbildungsdossiers (DFG) sein. Der Bonus in Form einer Kürzung der verpflichtenden Weiterbildungspunkte wird dabei nur einmal gutgeschrieben, sobald das erste Dossier abgeschlossen ist.
Unter dem Link fnopi.it finden Sie detaillierte Informationen zum Team-Weiterbildungsdossier und damit zur CME-Weiterbildung auf nationaler Ebene sowie 30 Weiterbildungsguthaben für den Zeitraum 2020-2022.
Unter folgendem Link finden Sie den Leitfaden der Agenas-CoGeAPS zum individuellen Weiterbildungsdossier: https://www.agenas.gov.it/images/agenas/ECM/Guida_utente_df_individ.pdf
Den Leitfaden der Agenas-CoGeAPS zum Team-Weiterbildungsdossier finden Sie unter:
https://www.agenas.gov.it/images/agenas/ECM/Guida_utente_df_gruppo.pdf
Fachkräfte, welche die gesetzlich vorgesehene Anzahl an Bildungsguthaben nicht erreichen, müssen darüber im Sinne der Gesetzesbestimmungen Rechenschaft ablegen.
Zusätzlich zu den üblichen Sanktionen gelten in diesem Fall die Bestimmungen von Art. 38/bis des Gesetzes 233/2021, wonach Versicherungsverträge gemäß Gesetz 24/2017 (Deckung der Berufshaftpflicht) im Dreijahreszeitraum 2023-2025 nur dann gültig sind, wenn mindestens 70% der verpflichtenden individuellen Weiterbildungsguthaben erworben wurden.