Bis zum 31. Dezember 2021 erhalten alle Fachkräfte der Gesundheitsberufe, die der dreijährigen individuellen Ausbildungspflicht nicht nachgekommen sind, die Möglichkeit, die erworbenen Credits durch eine im darauffolgenden Dreijahreszeitraum durchgeführte CME-Fortbildung zu ergänzen.
Die überschüssigen Credits eines Trienniums, in dem bereits die Ausbildungspflicht erfüllt wurde, können abgehoben und verschoben werden, d.h. nur diejenigen Credits, die über die Obergrenze der CME zur Erfüllung der individuellen Schulungspflicht erworben wurden. Das heißt die bis zum Jahr 2019 zusätzlich erworbenen Punkte können in den Dreijahreszeitraum 2014-2016 verschoben werden, während es für den Zeitraum 2017-2019 möglich ist, den selben Vorgang mit den überschüssigen Credits von 2021 durchzuführen. Die gutgeschriebenen Punkte, die zur Begleichung der Ausbildungsschuld übertragen wurden, werden nicht für die Erfüllung der Verpflichtung des Dreijahreszeitraums berücksichtigt, in dem sie ursprünglich erworben wurden.
Der Zugang zu https://application.cogeaps.